Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16.06.2006 möchte ich mitteilen, dass der Sachverhalt hier offensichtlich nicht weiter aufzuklären ist, zumal Herr Dosenkohl inzwischen aus dem Unternehmen meiner Mandantschaft ausgeschieden ist.
Die Angelegenheit soll daher als erledigt betrachtet werden. Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
xyz
Rechtsanwalt
Schöner hat mir noch nie jemand gesagt, dass seine Forderung völligstens unberechtigt war und ich ihn als Laie erfolgreich in Grund und Boden argumentiert habe. Der Grund für den Rechtsstreit? Mangelnde Kommunikation in der klagenden Firma. Diese hatte der Firma Meschede im Februar Regalböden geliefert. Zwecks dessen war hier der Vertriebsvertreter Dosenkohl aufgeschlagen und hatte unsere Regale vermessen. Nachdem die Böden dann hier waren stellte sich raus, dass er Innen- und Außenmaß verwechselt hatte. Sein pragmatischer Lösungsvorschlag: "Sägen Sie die Dinger zurecht und bringen Sie die Arbeitskosten an unserer Rechnung zum Abzug!". Genau das haben wir gemacht. Was dann im Hause des Klägers passiert ist kann man nur vermuten. Wahrscheinlich hat der Buchhaltung einfach niemand gesagt, was mit uns vereinbart worden war. Die wunderten sich nur, warum wir 150 Euros in Abzug gebracht hatten und setzten ihren Anwalt in Marsch, der uns einen bösen Brief schickte ("…nicht ersichtlich warum 150 Euro in Abzug gebracht wurden …Mangel nicht rechtzeit gerügt …Gelegenheit zur Nachbesserung geben…). Es bedurfte vier Monate und drei Schriftwechsel, um die Sache in unserem Sinne wieder aus der Welt zu schaffen, ohne dass wir vor Gericht landeten, die 150 Euro zahlten und vor allem die anwaltliche Kostennote nicht bezahlen mussten. Dem Vertreter Dosenkohl wünsche ich, dass er das Unternehmen nicht wegen uns verlassen musste, sondern freiwillig ging, wohin auch immer…